Kurz gesagt:
- Änderung des Mediums (Skizze -> Modell) hebt nicht das Urheberrecht auf. Bei Concept-Art ist eine Umsetzung in andere Medien ja sogar vorgesehen.
- Es gibt noch sowas wie "eigene Schöpfungshöhe" -> nicht jedes fliegende Dieselpunk-Boot kann ein McQue sein. Falls die Parteien sich hier nicht einigen, gehts vor Gericht.
- Veröffentlichen (Ausstellung, Social Media, Forum), auch ohne kommerziellen Hintergrund, ist im Prinzip schon ein Nutzungsrecht des Designs, das im Fall einer reinen Fan-Art-Modellumsetzung i.d.R. zwar geduldet ist, aber nicht generell eingefordert werden kann.
- Wenn du was anbietest, hol dir ein schriftliches Ok, oder biete nur deine eigenen Designs an.
- Wenn es eine freie Arbeit war (steht meist dabei), frag beim Urheber (Künstler) nach.
- Wenn es eine Auftragsarbeit war (Film, Spiel, auch dann wenn nicht umgesetzt), könnte ein anderer exklusive Nutzungsrechte darauf erworben haben. Ggf. kann man hier Lizenzrechte als Dritter erwerben.
- Wenn du eigene Designs anbietest, nenne sie nicht zusammen mit einer geschützten Marke, auch wenn sie designmäßig dazu passen könnten.
- Wenn jemand dich als Künstler beauftragt, ein bestimmtes Design nach Vorlage umzusetzen, und er bezahlt dir ein Künstlerhonorar (Zeit, Material), ist der Auftraggeber für die Klärung der Rechte verantwortlich (hat mir kürzlich ein gewerblicher Künstler versichert - daher unter Vorbehalt). Beispiel hierzu: Wenn ich jemandem seinen Hund als Aquarell malen soll, und er gibt mir ein Foto, ist es nicht an mir, den Fotografen ausfindig zu machen und um Erlaubnis zu fragen. Wenn ich das Aquarell (oder Kopien davon) irgendwo anbiete, dann schon (ggf. auch über den Auftraggeber das ok holen, da es im Falle einer Künstler-Auftragsarbeit ein exklusives Nutzungsrecht geben kann).
Beantwortet das schon deine Fragen? Ansonsten am besten wirklich ein eigener Thread.